AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. All­ge­meines

Team-​Kretschner führt Coach­ing und Beratung gemäß diesen All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) durch. Mit der Beauf­tra­gung gel­ten diese Bedin­gun­gen als angenom­men. Abwe­ichun­gen von diesen AGB müssen schriftlich vere­in­bart werden.Die von mir abgeschlosse­nen Verträge sind Dien­stverträge, sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wird. Gegen­stand des Ver­trages ist daher die Erbringung der vere­in­barten Leis­tun­gen, nicht die Her­beiführung eines bes­timmten Erfolges. Ins­beson­dere schulde ich nicht ein bes­timmtes wirtschaftliches Ergeb­nis. Meine Stel­lung­nah­men und Empfehlun­gen bere­iten die unternehmerische Entschei­dung des Auf­tragge­bers vor. Sie kön­nen sie in keinem Fall ersetzen.Ich bin berechtigt, Hil­f­skräfte, sachver­ständige Dritte und andere Erfül­lungs­ge­hil­fen zur Durch­führung eines Beratungsver­trages her­anzuziehen. Beratungsleis­tun­gen in Rechts– und Steuer­fra­gen wer­den von uns auf Grund der gel­tenden Bes­tim­mungen weder zuge­sagt noch erbracht. Diese Leis­tun­gen sind vom/​von der Auftraggeber/​Auftraggeberin selbst bereitzustellen.Ich erbringe meine Beratungsleis­tun­gen auf der Grund­lage der mir von der Auf-​traggeberin/​vom Auf­tragge­ber oder seinen Beauf­tragten zur Ver­fü­gung gestell­ten Daten und Infor­ma­tio­nen. Diese wer­den von uns auf Plau­si­bil­ität über­prüft. Die Gewähr für ihre sach­liche Richtigkeit und für ihre Voll­ständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/​beim Auftraggeber.


2. Ange­bote, Honorare

Die Ange­bote sind freibleibend. Änderun­gen vor­be­hal­ten. Alle Hon­o­rare ver­ste­hen sich in Euro.Für Coach­ing– und Beratungsleis­tun­gen wer­den die auf der Web­site veröf­fentlichten und/​oder in der Coach­ing– bzw. Beratungsvere­in­barung fest­gelegten Hon­o­rare berech­net. Findet das Coach­ing bzw. die Beratung außer­halb Wiens statt, wer­den zusät­zlich Reise– und Über­nach­tungskosten in angemessenem Rah­men berechnet.Solange keine Kosten­zusage von anderer Stelle vor­liegt, gilt der/​die Auftrag-​geber/​Auftraggeberin als Schuld­ner des Coach­ing– bzw. Beratungs-Honorars.Eigenanteile für geförderte Coach­ing– Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen.Für Besprechun­gen zu Trainings-​/​Coach­ingvor­bere­itun­gen und son­stige Auf­gaben, die gemein­sam mit dem Auf­tragge­ber oder Drit­ten zu real­isieren sind, sowie für Nachbe­sprechun­gen wird ein Pauschal­hono­rar vere­in­bart. Unsere Hon­o­rare sind, wenn nichts anderes vere­in­bart wurde, sofort nach Rech­nungsstel­lung und ohne Abzug fäl­lig. Die Zurück­be­hal­tung unseres Hon­o­rars und die Aufrech­nung sind nur zuläs­sig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/​des Auf­tragge­bers von mir anerkannt oder recht­skräftig fest­gestellt sind.


3. Absage eines Termins

Eine kosten­freie Absage der Coach­ing– bzw. Beratungs-​Sitzung ist bis 24 Stun­den vor dem Ter­min möglich, bei Mon­tag­ster­mi­nen bis Fre­itag 13.00 Uhr, danach wird das Hon­o­rar in voller Höhe fäl­lig. Dies gilt auch für das kosten­lose Erst­ge­spräch! Mit der Vere­in­barung eines Ter­mins zum Erst­ge­spräch akzep­tieren Sie diese Regelung. Kann ein Ter­min zur Erbringung der Leis­tung durch die Trainerin/​Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder son­sti­gen von der Trainerin/​Coach nicht zu vertre­tenden Umstän­den nicht einge­hal­ten wer­den, ist die Trainerin/​Coach unter Auss­chluss jeglicher Schadenser­satzpflichten berechtigt, die Dien­stleis­tun­gen an einem neu zu vere­in­baren­den Ter­min nachzuholen.


4. Copy­right

Alle an den/​die Auftraggeber/​Auftraggeberin aus­ge­händigten Unter­la­gen sind, soweit nichts anderes vere­in­bart ist, in der vere­in­barten Vergü­tung enthal­ten. Das Urhe­ber­recht an den Unter­la­gen gehört alleine den Team– Kretschner. Dem Klien­ten ist es nicht ges­tat­tet, die Unter­la­gen ohne schriftliche Zus­tim­mung von Team– Kretschner ganz oder auszugsweise zu repro­duzieren und/​oder Drit­ten zugänglich zu machen.


5. Ver­sicherungss­chutz

Jeder/​jede Auftraggeber/​Auftraggeberin trägt die volle Ver­ant­wor­tung für sich und seine Hand­lun­gen inner­halb und außer­halb der Coaching-​Sitzungen und kommt für eventuell verur­sachte Schä­den selbst auf. Das Coach­ing ist keine Psy­chother­a­pie und kann diese nicht erset­zen. Die Teil­nahme setzt eine nor­male psy­chis­che und physis­che Belast­barkeit voraus. Ver­anstal­ter von Team-​Coachings, Sem­i­naren, Work­shops usw. ist immer der/​die Auftraggeber/​Auftraggeberin. Die Teil­nehmer haben deshalb keinen Ver­sicherungss­chutz durch uns.


6. Haf­tung

Die Infor­ma­tio­nen und Ratschläge in Coaching-​Sitzungen sowie in allen Doku­men­ta­tio­nen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Team– Kretschner han­delt es sich um eine reine Dien­stleis­tungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haf­tung wird aus­geschlossen. Die Haf­tung für die ord­nungs­gemäße Erbringung der Leis­tun­gen nach § 1 des Beratungsver­trages ist auf die Part­ner­schaft und auf den jew­eili­gen Leis­tungser­bringer begrenzt.


7. Ver­traulichkeit

Team– Kretschner verpflichtet sich, über alle im Rah­men der Tätigkeit bekannt gewor­de­nen betrieblichen, des/​derAuftraggebers/​Auftraggeberin auch nach der Beendi­gung des Ver­trages unbe­grenzt Stillschweigen gegenüber Drit­ten zu bewahren. Darüber hin­aus verpflichtet sich das Team-​Kretschner die zum Zwecke der Beratertätigkeit über­lasse­nen Unter­la­gen sorgfältig zu ver­wahren und gegen Ein­sicht­nahme Drit­ter zu schützen.


8. Mitwirkungspflicht des/​der Auftraggebers/​Auftraggeberin

Das Coach­ing erfolgt auf der Grund­lage der zwis­chen den Parteien geführten vor­bere­i­t­en­den Gespräche. Es beruht auf Koop­er­a­tion und gegen­seit­igem Ver­trauen. Der Coach möchte in diesem Zusam­men­hang darauf aufmerk­sam machen, dass Coach­ing ein freier, aktiver und selb­stver­ant­wortlicher Prozess ist und bes­timmte Erfolge nicht garantiert wer­den kön­nen. Der Coach steht dem/​der Auftraggeber/​Auftraggeberin als Prozess­be­gleiter und Unter­stützung bei Entschei­dun­gen und Verän­derun­gen zur Seite — die eigentliche Verän­derungsar­beit wird vom/​von der Auftraggeber/​Auftraggeberin geleis­tet. Der/​die Auftraggeber/​Auftraggeberin sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Sit­u­a­tion auseinanderzusetzen.


9. Schluss­bes­tim­mung

Jede Änderung der All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen bed­ingt einer schriftlichen Zusatz-​Vereinbarung.


10. Daten­schutz

Bei Sem­i­naran­mel­dun­gen, die über das Inter­net erfol­gen, stimmt der Anmelder der Erfas­sung und Spe­icherung per­so­n­en­be­zo­gener Daten zwecks Durch­führung der Anmel­dung aus­drück­lich zu.


11. Erfül­lung­sort und Gerichtsstand

Erfül­lung­sort ist Wien Gericht­stand ist das zuständige Han­dels­gericht Wien. Es gilt das Recht der Repub­lik Öster­re­ich. Juni 2013